AGB

160501-HC-Rührerillu-01dk_Zeichenfläche 37

Allgemeine Verkaufsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

  1. Für alle unsere Lieferungen und Leistungen sowie für alle mit uns abgeschlossenen Verträge sind ausschließlich die nachstehenden Verkaufsbedingungen maßgeblich. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers, die wir nicht ausdrücklich schriftlich anerkennen, haben für uns keine Gültigkeit, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere Verkaufsbedingungen gelten in laufenden Geschäftsbeziehungen auch für alle zukünftig abgeschlossenen Verträge.
  2. Bei Verwendung der gelieferten Waren sind Schutzrechte Dritter zu beachten

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

Unsere Angebote sindfreibleibend und unverbindlich. Bestellungen sind für uns nur verbindlich, soweit wir sie schriftlich bestätigen oder durch Übersendung der Ware erfüllen. Mündliche Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit ebenfalls unserer schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Lieferung und Verzug

  1.  Soweit nicht abweichend vereinbart, sind angegebene Liefertermine grundsätzlich verbindlich.
  2. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies nach den Umständen des Einzelfalls dem Käufer zumutbar ist. Die hierüber erteilten Rechnungen sind unabhängig von der Gesamtlieferung zahlbar.
  3. Im Falle des Lieferverzugs kann der Käufer uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen mit dem Hinweis, dass er die Abnahme des Liefergegenstandes nach Ablauf der Frist ablehne. Nach erfolglosem Ablauf der Nachfrist ist der Käufer berechtigt, durch schriftliche Erklärung vom Kaufvertrag zurückzutreten oder Schadenersatz statt der Leistung zu verlangen.
  4. Auf unser Verlangen ist der Käufer verpflichtet, innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt, Schadenersatz statt der Leistung verlangt oder auf der Lieferung besteht.
  5. Unsere Haftung bestimmt sich nach Ziffer 8. Darüber hinaus ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit begrenzt auf den Rechnungswert des jeweiligen Liefergegenstandes.

§ 4 Preise

  1. Mangels abweichender Vereinbarungen verstehen sich unsere Preise ab Werk, ohne Verpackung und zzgl. Liefer- und Versandkosten sowie zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  2. Für die Berechnung gelten stets die am Tage der Lieferung gültigen Preise. Sind diese höher als bei Vertragsabschluss, ist der Kunde berechtigt, innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Preiserhöhung vom Vertrag hinsichtlich der noch nicht abgenommenen Mengen zurückzutreten.

§ 5 Zahlung

  1.  Die Zahlung hat in Euro auf unser in der Rechnung angegebenes Bankkonto zu erfolgen.
  2. Wechsel und Schecks werden nach besonderer Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Sämtliche hierfür anfallenden Spesen trägt der Käufer.
  3. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Käufers sind wir – unbeschadet unserer sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten und Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen.

§ 6 Höhere Gewalt

Fälle höherer Gewalt, insbesondere Streik, Aussperrung, Betriebs- oder Transportzerstörungen, auch bei unseren Lieferanten, suspendieren die Vertragsverpflichtungen der betroffenen Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragspartner berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.

§ 7 Mängel

  1.  Alle Angaben, insbesondere zu Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte sowie unsere technische Beratung, erfolgen nach bestem Wissen, befreien den Käufer jedoch nicht von eigenen Prüfungen und Versuche.
  2. Der Käufer hat die gelieferte Ware – soweit zumutbar auch durch eine Probeverarbeitung – unverzüglich auf Mängel bezüglich Beschaffenheit und Einsatzzweck zu untersuchen und feststellbare Mängel zu rügen. Andernfalls gilt die Ware als genehmigt.
  3. Beanstandungen werden nur berücksichtigt, wenn sie innerhalb von acht Tagen nach Eingang der Ware – bei verborgenen Mängeln unverzüglich nach ihrer Entdeckung, spätestens jedoch ein Jahr nach Erhalt der Ware – schriftlich unter Beifügung von Belegen erhoben werden. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung.
  4. Aufgrund öffentlicher Äußerungen durch uns, den Hersteller oder dessen Gehilfen haften wir nicht, wenn wir die Äußerung nicht kannten und nicht kennen mussten, die Äußerung zum Zeitpunkt der Kaufentscheidung bereits berichtigt war oder wenn und soweit der Käufer nicht nachweisen kann, dass die Äußerung seine Kaufentscheidung beeinflusst hat.
  5. Wir haften nicht für Mängel, die den Wert oder die Tauglichkeit der Sache nur unerheblich mindern. Ein unerheblicher Mangel liegt insbesondere vor, wenn der Fehler vom Käufer selbst mit ganz unerheblichen Aufwand beseitigt werden kann.
  6. Verlangt der Käufer wegen eines Mangels Nacherfüllung, so können wir wählen, ob wir den Mangel selbst beseitigen oder eine mangelfreie Sache als Ersatz liefern. Das Recht, bei Fehlschlagen der Nacherfüllung zu mindern oder vom Vertrag zurücktreten, bleibt unberührt.
  7. Bei berechtigten Beanstandungen kann die Ware nur dann auf unsere Kosten zurückgesandt werden, wenn wir nach Mitteilung des Mangels nicht die Abholung oder Entsorgung durch uns anbieten.
  8. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche bleiben unberührt, soweit nicht nach Ziffer 8 ausgeschlossen.
  9. Alle Ansprüche wegen eines Mangels verjähren innerhalb von einem Jahr ab Lieferung der Sache. Die Gewährleistung für gebrauchte Sachen ist ausgeschlossen.
  10. Angebrochene Gebinde, beschränkt haltbare Produkte und Spezialanfertigungen werden nicht zurückgenommen. Die ordnungsgemäße Aufbereitung bzw. Entsorgung richtet sich nach der „Technischen Verordnung über Abfälle (TVA)“.
  11. Die Rechte des Käufers aus §§ 478, 479 BGB bleiben unberührt.

§ 8 Haftung

  1.  Unsere Haftung, gleich aus welchem Rechtsgrund, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten.
  2. Im Falle der leicht fahrlässigen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten haften wir nur bis zur Höhe des zweifachen Rechnungswertes des jeweiligen Liefergegenstandes. Für Verzugsschäden gilt darüber hinaus Ziff. 3.4.
  3. Unsere Haftung bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, unsere Haftung aufgrund Garantie sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere des Produkthaftungsgesetzes, bleibt unberührt.

§ 9 Eigentumsvorbehalt

  1.  Wir behalten uns das Eigentum an dem gelieferten Produkt bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn wir uns nicht stets ausdrücklich hierauf berufen. Wir sind berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen, wenn der Besteller sich vertragswidrig verhält.
  2. Der Käufer ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Müssen Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
  3. Der Käufer ist bis zum Widerruf befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang zu verfügen bzw. sie zu verarbeiten.
  4. Eigentumsvorbehalt und Verfügungsbefugnis gemäß Ziff. 9 a erstrecken sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung der Ware entstehenden Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir ein Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Soweit die Sicherungsrechte Dritter tatsächlich oder rechtlich unter diesem Anteil bleiben, wächst uns die Differenz zu.
  5. Wir können aufgrund des Eigentumsvorbehalts Waren auch dann zurücknehmen, wenn wir nicht zuvor vom Vertrag zurückgetreten sind. Die Rücknahme von Waren in Ausübung des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Der Käufer gewährt uns bzw. den von uns Beauftragten Zutritt zu dem Ort, wo sich die Waren befinden.
  6. Lässt das Recht, in dessen Geltungsbereich sich die verkaufte Ware befindet, den Eigentumsvorbehalt nicht zu, gestattet es aber dem Verkäufer, sich andere ähnliche Rechte an dem Liefergegenstand vorzubehalten, so ist der Käufer verpflichtet, uns eine andere, adäquate Sicherheit zur Verfügung zu stellen. Der Käufer verpflichtet sich, bei der Erfüllung der hierfür etwa erforderlichen Formvorschriften mitzuwirken.

§ 10 Sonstiges

  1. Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
  2. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand und für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt (Hinweis: Die Verwendung der Klausel ist unzulässig, wenn mindestens eine der Parteien ein nicht im Handelsregister eingetragenes Unternehmen ist)
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.

Erzhausen September 2017

 
 
 
160501-HC-Rührerillu-01dk_Zeichenfläche 37